HerkuPlast-Kubern GmbH
Am Steinhügl 1
94140 Ering am Inn
Germany
Kontakt: HerkuPlast-Kubern GmbH
Geschäftsführer: Timo Bachmann
Telefon: +49 8573 96030
Fax +49 8573 960370
Email: info@herkuplast.com
Sitz der Gesellschaft: Ering, Handelsregister Landshut HRB 266
Ust-ID-No. DE197109579
QuickPot® und HerkuPak® sind eingetragene Schutzmarken von HerkuPlast-Kubern GmbH
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die folgenden AGB gelten, soweit nicht anders vereinbart, auch für alle künftigen Geschäfte mit uns. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
1. Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn Verbindlichkeit ist vereinbart.
2. Aufträge
a) Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
b) Bei Erteilung von Aufträgen gelten unsere Lieferung- und Zahlungsbedingungen in vollem Umfang als angenommen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn Sie von uns ausdrücklich bestätigt sind; andernfalls gilt die Auftragsbestätigung als ein neues Angebot zu den nachfolgenden Bedingungen. Wenn ihr der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen widerspricht, so gelten die vorliegenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
3. Lieferung
a) Unsere Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist verlängert sich auch ohne besondere Vereinbarung um eine angemessene Zeit, wenn sich bei Störungen irgendwelcher Art im Betriebsablauf oder durch höhere Gewalt, z. B. Streik, Feuerschaden, verspätete Lieferung von Materialien durch unsere Lieferanten, Produktionsverschiebungen ergeben.
b) Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen jeder Art können wir unter Ablehnung jeglicher Ersatzansprüche von der Lieferung zurücktreten. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für die Vornahme eines Deckungskaufes.
c) Teillieferungen sind gestattet, sie sind als selbständiges Geschäft anzusehen. Differenzen aus einer Teillieferung berühren den unerfüllten Teil des Kaufabschlusses nicht. Im Falle der Nichtigkeit eines Teiles des Kaufvertrages bleibt der übrige Teil gültig.
d) Minderlieferungen von bis zu 10 % der Auftragsmenge, nach vorzeitiger Unterrichtung behalten wir uns vor.
e) Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
4. Preise
a) Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer.
b) Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, frei Station Ering, verpackt.
c) Bei Änderung der Kostenlage behalten wir uns eine Preiskorrektur vor, wenn seit Erteilung der Auftragsbestätigung mehr als drei Monate vergangen sind.
5. Versand
a) Jeglicher Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Empfängers, falls nichts anderes vereinbart ist.
b) Kosten für gewünschte Eil- oder Expressgutlieferungen trägt der Empfänger.
c) Transportversicherung wird von uns nur auf schriftlichen Wunsch des Empfängers abgeschlossen.
6. Reklamationen
a) Alle Reklamationen müssen innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort direkt bei uns schriftlich eingehen.
b) Nach berechtigten und von uns anerkannten Reklamationen kann die Ware nach unserer Wahl ersetzt oder der Minderwert vergütet werden. Der Rücktritt ist ausgeschlossen.
c) Unsachgemäße Behandlung hat den Verlust der Mängelansprüche zur Folge.
d) Schadenersatzansprüche für leichte Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
e) Reklamierte Ware darf nur mit Zustimmung des Verkäufers zurückgesandt werden.
f) Im Fall der Beanstandung einer Lieferung bleibt Abnahme- und Zahlungspflicht des Käufers bestehen.
g) Bei einem Kauf nach Probe oder Muster sind nur die wesentlichen Eigenschaften der Probe oder des Musters als zugesichert anzusehen.
7. Zahlung
a) Die Bezahlung der Ware hat in barem Geld, Bank- oder Postüberweisung entsprechend den Bedingungen unseres Angebotes zu erfolgen und ist nur gültig, wenn sie an uns direkt gerichtet ist, andernfalls bedarf es unserer schriftlichen Zustimmung.
b) Wechsel und Schecks gelten, soweit sie in Zahlung genommen werden, nicht als Barzahlung, sie werden nur erfüllungshalber angenommen.
c) Bei uns unbekannten Firmen sowie bei Firmen, deren Zahlungsweise den Eingang unserer Forderung als gefährdet erscheinen lässt, nehmen wir Lieferung gegen Vorauskasse vor.
d) Der Zahlungsverzug und seine Folgen treten ohne Mahnung mit dem Tag ein, der sich aus Rechnungsdatum und Zahlungsziel ergibt. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 6 % über dem hiesigen amtlichen Bankdiskontsatz zu berechnen.
e) Gegen Forderungen des Verkäufers kann der Kunde nicht aufrechnen.
f) Ist ein Schuldner mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 10 Tage im Rückstand, so werden alle unsere Forderungen gegen ihn sofort fällig. Außerdem werden wir von weiteren Lieferungsverpflichtungen befreit. Das gleiche gilt für den Fall, dass angenommene Schecks oder Wechsel zu Protest gehen.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Einlösung in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn die Zahlungsweise „Scheck-Wechsel-Verfahren“ vorgenommen wird. Bei Verarbeitung der Ware erwerben wir Eigentum an der neuen Ware, bzw. bei Verwendung von Waren verschiedene Lieferanten Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis der Rechnungswerte der bei der Verarbeitung verwandten Waren. Der Käufer gilt in diesem Fall als Verwahrer. Forderungsrechte an Drittabnehmer unseres Käufers, die aus einer Weiterveräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware herrühren, sind in Höhe der uns gegen den Käufer zustehenden Kaufpreisforderung abgetreten.
b) Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die an uns abgetretene Forderung hat der Käufer abzuwehren und uns sofort schriftlich mitzuteilen.
c) Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehenden Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltswaren) als Sicherung für unsere Saldorechnung.
d) Bei uns entstehende Kosten, für die Geltendmachung von Eigentumsvorbehalt, sind uns vom Käufer zu ersetzen.
9. Werkzeuge
a) Alle Formen und Werkzeuge, die vom Produzenten selbst oder in seinem Auftrag von einem Dritten angefertigt werden, sind in Anbetracht der Konstruktionsleistung des Produzenten vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung sein Eigentum; die Kosten der Herstellung der Formen trägt der Besteller.
b) Der Produzent bewahrt die Formen für Nachbestellungen sorgfältig auf und pflegt sie. Er haftet nicht für Schäden, die trotz sachgemäßer Behandlung auftreten. Der Produzent trägt nur die Kosten der Instandsetzung, die aus normalem Formenverschleiß erwachsen. Die Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn innerhalb 5 Jahren nach der letzten Lieferung keine weiteren Bestellungen mehr eingehen.
c) Der Produzent ist bei Anschlussaufträgen nicht an die Preise gebunden, die bei einer vorhergehenden Bestellung vereinbart wurden.
10. Schutzrechte
a) Sofern der Produzent Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die ihm vom Besteller übergeben werden, zu liefern hat, übernimmt der Besteller dem Produzent gegenüber die Gewähr dafür, dass durch Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
b) Sofern dem Produzent von einem Dritten unter Berufung auf ein diesem gehörendes Schutzrecht die Herstellung und Lieferung untersagt wird, ist er – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – unter Ausschluss aller Schadensansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen.
c) Eingesandte Muster oder Zeichnungen werden nur auf Wunsch zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so ist dem Produzent erlaubt, Muster und Zeichnungen zu vernichten.
11. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle gegenseitigen Geschäftsbeziehungen und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ist Erfüllungsort München.
Gerichtsstand ist München.
Es gilt deutsches Recht.